Akte 
[Zu: 38.0.501.29 des Landgericht I, / Socher ./. Englisch, Plagiat]
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Ein anderer meinte:Eine unverletzte Jungfrau läßtden Urin in einem dünnen Strom und mit einem ge-wissen Zischen, eine Frau hingegen wird allezeit ineinem breiten Strom und mit weit größerem Geräuschihr Wasser lassen. Denn bei der ersteren sind dieUrinwege verengert, bei der anderen weit und er-schlafft." Ein dritter versichert, daß er Jungfrauengesehen habe,welche Wände hoch hätten pissenkönnen," andere, Deflorierte, ,,könnten aber dies sowenig, daß sie sich alleweil selbst benetzt haben".

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Erklärung; Hier ist Dr.Stern in der Quellen-angabe ein Irrtum unterlaufen.- Er gibt alsQuelle der Erzälung an: Mediz.Vader.Mecum I,43,Ni 15,was bedeuten soll in Band I,dort Seite 43 und hier dieErzälung Iii 15. G-enau so hat Dr.Englisch in seinem Buche nachge-geschrieben und ist damit auf den Leim gegangen! Ausweislich bei-geklebten Fotogramm der Staatsbibliothek ist die Erzälung dort wolin Band I,aber auf Seite 44 statt 43,und dort unter Erzälung Ng 1,statt 15! Ein Beweis dass Englisch aasskeiner Quelle geschöpft hat!

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Anekdote weiß allerdings davon zu berichten:DerLeibarzt eines indianischen Sultans besuchte seinenHerrn, welcher an einer hitzigen Krankheit darnieder-lag, und bei einem seiner Besuche betrachtete er denUrin, welchen sein Herr kurz vorher gelassen hatte,sehr aufmerksam. Eine Hofschranze, die dabeistand,sagte zu ihm, daß er ihn auch kosten solle. Er hieltes für widerrechtlich, sich eine Nachlässigkeit zu-schulden kommen zu lassen, welche vielleicht mit demTode hätte bestraft werden können, und kostete ohneVerzu g 28 ." _____

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25 Medizin Vademekum, I, Nr. 43, i5.

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