Akte 
[Zu: 38.0.501.29 des Landgericht I, / Socher ./. Englisch, Plagiat]
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^ 4Juristisches Vademekum für lustige Leute".. I, 2 3. Nr. 8.

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Die Ansichten über die Nützlichkeit des Furzens sindnatürlich geteilt, die einen preisen ihn, die andamwenden sich schaudernd ab. Manche pflegen und för-dern ihn gar. So berichtet man von einem lächerlichenFrondienst, den ein Furzfreund verlangte 4 :Der Vasallmußte an einem festlichen Tage vor seinem Lehns-herrn tanzen, pfeifen und einen Crepitum ventris fahrenlassen."

>nmerkung: Auch hier 4m Buche Englisch die Stern eigentümliche Textübernähme aus der alten Quelle,mit gleichen fteglassungen,Fehlern u.s.w.Es steht l.d.alten Quelle: im LIanuscript: in Buch Englisch-

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über, eine Blähung wegen einer Blähung wegen einer Blähunr

steht Abends steht abends^ ^ ~~t~äteht abends

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8 Jurist. Vademekum, II, i/,8. Nr. 18.

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Daß die unterschiedliche Beurteilung des Furzes mit-unter das juristische Forum beschäftigen kann, dürfteweniger bekannt sein.^Thomasius erzählt von eine msonderbaren RechtshandeL^egen^einer Blähung 8 :EinICaufmanrTsteht gjjjjg&& vor seiner Haustüre. Gerade,als ein Mann, der mit ihm in Feindschaft lebte, vor-beigeht, läßt der Kaufmann einen sehr hörbaren Windgehen. Dies nimmt der Vorbeigehende für eine Injurieund klagt darüber. Der Prozeß wurde durch alle In-stanzen mit großer Erbitterung und vielem Kostenauf-wand fortgesetzt am Ende mußte dannfreilich der

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Kläger verlieren^^ ______

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Bei einigen Völkern, namentlich Russen und Italienern,ist das Furzen, selbst in Gesellschaft, durchaus nichtunanständig. Weder in der Familie, noch in Gesell-schaft tut man seinen Gefühlen irg endwelchen Zwang

an.

Y/örtliche '^'extuebernahme!

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