Akte 
[Zu: 38.0.501.29 des Landgericht I, / Socher ./. Englisch, Plagiat]
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Italiens Unsauberkeit im Punkte der Latrinen ist jahinreichend bekannt, und mancher Italienfahrer wirdsich noch lange Zeit mit Schaudern an die dortigen Reti-raden erinnern. Eine besondere Erwähnung verdientFlorenz. Hier enthielten die Mietskontrakte lange Zeit

hindurch die Klausel, wonach die Mieter verpflichtetwurden, nur den Hausabort zu benützen, dagegen keinenfremden. Diese kuriose Vorschrift verdankt kaufmänni-schen Erwägungen ihre Entstehung: Die Hausbesitzerverkauften nämlich den Inhalt der Latrinen an die Land-wirte als Dung und waren natürlich darauf bedacht,möglichst viel von diesem geschätzten Artikel abliefernzu können.