Aufsichtsrat
Aktiengesellschaft wird nicht als pleonastisch behandeltBankrott
Pleite / BankerottStraftat, die bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit bestimmte die Gläubiger benachteiligende Handlungen bestraft. Umgangssprachlich auch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Für Zahlungsunfähigkeit bevorzuge Insolvenz.Eigentum
EigentumsrechtForderung
Forderungen / AußenständeFungibilität
FungibilisierungHandelsgeschäft
für Handelsunternehmen und die Rechtshandlungen des KaufmannsHandelsvertreter
Handelsagent / Handlungsagent / Handelsvertretung <Unternehmen>Derjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen.Handlungsgehilfe
Begriff des HandelsrechtsHoldinggesellschaft
Dachgesellschaft / Holding-Gesellschaft / Besitzgesellschaft <Holding> / Beteiligungsgesellschaft <Holdinggesellschaft>Benutzt für die Spitzeneinheit bzw. Zwischeneinheit eines Konzerns mit HoldingorganisationKommissionsgeschäft
Kommission <Recht> / Kommissionsvertrag