Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich und Einführungsgesetz
Ausgabe mit Anmerkungen und für die praktische Anwendung im täglichen Geschäftsleben bestimmten Formularen, Vertragsentwürfen ...Berlin : Bruer, 1897Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Berlin : Guttentag, 1903Die deutsche Kreditbank
Tübingen : Mohr, 1922Aufsichtsrat
Aktiengesellschaft wird nicht als pleonastisch behandeltKommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Berlin : Guttentag, 1903Bankrott
Pleite / BankerottStraftat, die bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit bestimmte die Gläubiger benachteiligende Handlungen bestraft. Umgangssprachlich auch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Für Zahlungsunfähigkeit bevorzuge Insolvenz.Das Geld
Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen2., verb. und verm. Aufl., Berlin : Weidmann, 1885Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre /
2 : Verkehr, Handel und GeldwesenWert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische GesamtentwickelungSchmoller, Gustav ; Duncker & Humblot in Leipzig1. - 6. Aufl, Leipzig : Duncker & Humblot, 1904Betriebswirtschaftslehre
BWL / Allgemeine Betriebswirtschaftslehre / Betriebslehre / Betriebswirtschaft / Betriebsökonomie / UnternehmenslehreThe theory of interest
as determined by impatience to spend income and opportunity to invest itNew York : Macmillan, 1930Der moderne Kapitalismus /
3. Das Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus ; 2 : Der Hergang der hochkapitalistischen Wirtschaftdie gesamtwirtschaft ; mit mehreren Namen u. Sachregistern ...Sombart, Werner1927Franchising
Franchising ist ein Vertriebssystem zur Vermarkung von Waren, Dienstleistungen oder Technologien, das auf einer fortlaufenden Zusammenarbeit rechtlich und finanziell selbständiger Unternehmen – dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer – basiert. Der Franchisenehmer wird dabei berechtigt und verpflichtet, ein Geschäft nach dem Konzept des Franchisegebers zu führen.Essays in persuasion
(popular ed.), London : Macmillan ; 1933Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch
Elberfeld : Friderichs, 1861Der Börsen- und Gründungs-Schwindel in Berlin
gesammelte und stark vermehrte Artikel der "Gartenlaube"Leipzig : Frohberg, 1876Orbis latinus ...
Dresden : Schönfeld, 1861Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Berlin : Guttentag, 1903Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich und Einführungsgesetz
Ausgabe mit Anmerkungen und für die praktische Anwendung im täglichen Geschäftsleben bestimmten Formularen, Vertragsentwürfen ...Berlin : Bruer, 1897Handelsgeschäft
für Handelsunternehmen und die Rechtshandlungen des KaufmannsAllgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen
(Ausg. m. Seerecht) ; Erläut. durch d. Rechtsprechg d. Reichsger. u. d. vormal. Reichs-Oberhandelsger.4., verb. Aufl, Berlin : H. W. Müller, 1895Handelsgesellschaft
HandelshausAllgemeines deutsches Handels-Gesetzbuch
nebst Einführungsgesetz und AusführungsverordnungWeimar : Hof-Druckerei, 1862Handbuch des Handelsrechts /
Bd. 1, Abth. 1 : enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die GrundlehrenGoldschmidt, LevinErlangen : Enke, 1864Holdinggesellschaft
Dachgesellschaft / Holding-Gesellschaft / Besitzgesellschaft <Holding> / Beteiligungsgesellschaft <Holdinggesellschaft>Benutzt für die Spitzeneinheit bzw. Zwischeneinheit eines Konzerns mit HoldingorganisationDer moderne Kapitalismus /
3. Das Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus ; 2 : Der Hergang der hochkapitalistischen Wirtschaftdie gesamtwirtschaft ; mit mehreren Namen u. Sachregistern ...Sombart, Werner1927Kommanditgesellschaft
Limited partnershipVerhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861
vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselbenBerlin : Decker, 1861Allgemeines deutsches Handels-Gesetzbuch
nebst Einführungsgesetz und AusführungsverordnungWeimar : Hof-Druckerei, 1862Handbuch des Handelsrechts /
Bd. 1, Abth. 1 : enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die GrundlehrenGoldschmidt, LevinErlangen : Enke, 1864Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich und Einführungsgesetz
Ausgabe mit Anmerkungen und für die praktische Anwendung im täglichen Geschäftsleben bestimmten Formularen, Vertragsentwürfen ...Berlin : Bruer, 1897Kompetenzdelegation
Kompetenz <Organisation> / DelegationDas Handelsrecht /
Bd. 1Thöl, Heinrich ; Dieterich, Hermann3., verm. Aufl, Göttingen : Dieterich, 1854Offene Handelsgesellschaft
OHG / PartnershipAllgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen
(Ausg. m. Seerecht) ; Erläut. durch d. Rechtsprechg d. Reichsger. u. d. vormal. Reichs-Oberhandelsger.4., verb. Aufl, Berlin : H. W. Müller, 1895Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich und Einführungsgesetz
Ausgabe mit Anmerkungen und für die praktische Anwendung im täglichen Geschäftsleben bestimmten Formularen, Vertragsentwürfen ...Berlin : Bruer, 1897Personengesellschaft
Personalgesellschaft / Personenunternehmen <Personengesellschaft> / PersonengesellschaftsrechtHandbuch des Handelsrechts /
Bd. 1, Abth. 1 : enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die GrundlehrenGoldschmidt, LevinErlangen : Enke, 1864