DruckeAuftragsdigitalisierungAllgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und ErgänzungsgesetzenBankier
Thema

  • Bankier

    Kaufmann im Sinne des § 1 HGB der Bankgeschäfte betreibt,sowie Vorstandsmitglied einer Aktienbank.