Drucke → Auftragsdigitalisierung → → Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und ErgänzungsgesetzenBankier
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Bankier
Kaufmann im Sinne des § 1 HGB der Bankgeschäfte betreibt,sowie Vorstandsmitglied einer Aktienbank.