- TitelvariantenAllgemeines Landrecht / Preußisches Allgemeines Landrecht
- Weitere AngabenDas PrALR regelte, soweit es zu dieser Zeit vorgesehen war alle Rechtsbereiche, so das allgemeine Zivilrecht, Familien- und Erbrecht, Lehnsrecht, Ständerecht, Gemeinderecht, Staatsrecht, Kirchenrecht, Polizeirecht, Strafrecht und Strafvollzugsrecht in über 19.000 Vorschriften. Jeder mögliche Fall sollte exakt geregelt sein. Das Gesetz trat am 01.06.1794 in Kraft.
- Erschienen1794
Datenquelle: GND
Handbuch des Handelsrechts /
Bd. 1, Abth. 1 : enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die GrundlehrenGoldschmidt, LevinErlangen : Enke, 1864Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen
(Ausg. m. Seerecht) ; Erläut. durch d. Rechtsprechg d. Reichsger. u. d. vormal. Reichs-Oberhandelsger.Basch, Julius4., verb. Aufl, Berlin : H. W. Müller, 1895