- DefinitionAngeklagter ist in einem Strafprozess der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat (vgl. § 157 StPO)
Datenquelle: GND
Erzberger gegen Helfferich
Berlin : Berliner Kommissionsbuchh., 1920