Friedensvertrag
Friedensschluss / Friedensabkommen <Völkerrecht>Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den der Kriegszustand zwischen zwei oder mehreren Staaten beendet wird. Im Gegensatz dazu beendet der dem Friedensvertrag meist vorausgehende Waffenstillstand nur die Kampfhandlungen.Galeere
GaleerenGardedukorps
Garde du corpsGefallener
KriegsgefallenerIm Kampf getöteter KombattantGemeindegebiet
Gemeinde / Gebiet / Gemarkung / GemeindebannGemeindeverband
KommunalverbandGeneral
Generalität / GeneräleGeneralmajor
Militärischer DienstgradGeneralsekretär
Bei Parteien, Interessenverbänden, Vereinen usw.Gesandtschaft
Ständige Gesandtschaft / GesandtschaftenGeschäftsträger
Chargé d'AffairesDiplomat, der bei geringem Geschäftsanfall oder vorübergehend während Abwesenheit oder Verhinderung des Missionschefs eine diplomatische Vertretung leitetGesetzgebende Gewalt
Legislative / GesetzgeberGewalt
Gewaltanwendungbenutzt im allgemeinen u. abstrakten Sinne, als Ausnutzung einer durch Macht oder Autorität gegebenen Position, nicht i. S. der aggressiven, konkreten Handlung.Großmacht
Weltmacht / Großreich / Imperium <Reich> / Großmächte / Weltmächte