Handelsvertreter
Handelsagent / Handlungsagent / Handelsvertretung <Unternehmen>Derjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen.Britischer Imperialismus und englischer Freihandel zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts
Leipzig : Duncker & Humblot, 1906Kaufmann
Kaufleute / Fernkaufmann / Fernhandelskaufmann / Großkaufmann / HandelsmannZusammenfassende Bezeichnung für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe; definiert im jurist. Sinne und im Sinne des kaufmänn. Tätigen.Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute
2. Aufl., Frankfurt, Main : Gebhard & Körber, 1803Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861
vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselbenBerlin : Decker, 1861Handbuch des Handelsrechts /
Bd. 1, Abth. 1 : enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die GrundlehrenGoldschmidt, LevinErlangen : Enke, 1864