- VariantenFürstenhaus / Herrscherfamilie / Herrscherhaus
- DefinitionEinzelne Dynastien werden nach RSWK § 107,2 als Familien angesetzt, z.B. p Rum-Seldschuken, p Ramessiden. Ausnahme: Chinesische Dynastien werden als Epochenbezeichnungen nach RSWK § 411 behandelt, z.B. s Weidynastie mit 2. GK g China <Nord> / Geschichte 220-265.
Datenquelle: GND
Denkwürdigkeiten /
2 : Von der Marokkokrise bis zum AbschiedBülow, Bernhard von ; Stockhammern, Franz von (Hrsg.)1930