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4
Titel
Gewohnheitsrecht
Varianten
Ungesetztes Recht
Definition
Benutzt für das durch langandauernde Übung in der Überzeugung, damit recht zu handeln, von den Beteiligten geschaffene Recht.
Datenquelle:
GND
Handbuch des Handelsrechts
/
Bd. 1, Abth. 1 :
enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Goldschmidt, Levin
Erlangen : Enke, 1864
Das Stadtrecht von Messina
Abhandlung
Hartwig, Otto
In: Jahresbericht : über das Schuljahr ... / Königliches Gymnasium zu Rinteln, Jg. 1867
Unterhaltungsblatt (27.6.1883) 51
Huttler, Maximilian
Augsburg : Huttler, 1880 - 1896
Kommentar zum Handelsgesetzbuch
/
1 :
Enthaltend Buch 1 (Handelstand) und Buch 2 (Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft)
Staub, Hermann
1900
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