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Titel
Drohne <Flugkörper>
Definition
im engeren Sinne ein vorprogrammierter unbemannter Flugkörper; wird aber auch oft für ferngesteuerte unbemannte Flugkörper und Fernlenkflugzeuge verwendet; militärisch und zivil genutzt
Datenquelle:
GND
Gotthold Ephraim Lessings Sämmtliche Schriften
/
10
Lessing, Gotthold Ephraim
;
Lachmann, Karl
Neue rechtmäßige Ausg., 1839
Mein Zeugnis in dem Processe Staatregierung gegen Bamberger und Genossen
Zabern, Victor von
Mainz, 15. November 1868
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