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Titel
Handelsvertreter
Varianten
Handelsagent / Handlungsagent / Handelsvertretung <Unternehmen>
Definition
Derjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen.
Datenquelle:
GND
Britischer Imperialismus und englischer Freihandel zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts
Schulze-Gävernitz, Gerhart von
Leipzig : Duncker & Humblot, 1906
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