- VariantenHandelsagent / Handlungsagent / Handelsvertretung <Unternehmen>
- DefinitionDerjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen.
Datenquelle: GND
Britischer Imperialismus und englischer Freihandel zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts
Schulze-Gävernitz, Gerhart vonLeipzig : Duncker & Humblot, 1906