Akte 
[Zu: 38.0.501.29 des Landgericht I, / Socher ./. Englisch, Plagiat]
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anderswo finden kann.- Auch zalreiche seiner individuellenEigentümlichkeiten (Fehler,Wortgebrechen,Wort und Satz-verstellungen, falsche Zeilenfolgen,Auslassungen,eigenmächtigeZusätze u.s.w.) finden sich nur dort! Bei der Umformung seiner

IHM

Handschrift zu Maschinenschrift (Reinschrift ) f sind natuerlichalle diese Besonderheiten vom Schreibmaschinenschreibergenau gleich übernommen worden,so dass sie sich auch in derReinschrift einsohl.Durchschläge vorfinden.- Mit einem hatder Maschinschreiber,v/eil er die Stemsche Handschriftnich t sonderlich gut lesen konnte, w e i t r e Abschreibe-fehler gemacht,so dass die sog.Maschinen-ileinschrift einschl.

e

Durchschlage^noch in dieser Bezihung um Eigentümlichkeitenvermehrt ist,die man,weil auch sie (ausser durch Herrn Englisch)noch nicht veroeffentlicht ist, nur dort und nirgend anderswofinden kann.-

Die Frage ob Dr.Englisch sein Buch nach der Stein-sehen Arbeit plagiiert hat,ist nun davon abhängig,ob seinBuch erstens die Sternschen Eigentümlichkeiten und Enten,und zweitens die Eigentümlichkeiten der Schreibmaschinen-neins ehr ift ( denn nur eine solche Abschrift kann Dr.Englischbenutzt haben,da ihm die Urschrift - das °riginal - unzugänglichwar!) enthält.-

Hiezu ist nun folgendes zu sagen: In dem Buchedes Dr.Englisch finden sich alle die Unika (Enten) derSternschen Arbeit und ferners die anlasslich der Umformung

der Handschrift zu Schreibmaschinenschrift,der Schreiberinunterlaufenen Mängel.Gebrechen und Dehler!