Akte 
[Zu: 38.0.501.29 des Landgericht I, / Socher ./. Englisch, Plagiat]
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ßeAm Niederhocken pflegten sie ihre langen Gewänder rundum ihren Körper zu legen, damit man ihre nackten Teile nichtsehen sollte.Daher hieß man diese intime Aktion: "sich be-decken".

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In Jerusalem gab es schon öffentliche Abtritte,

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selbst in der Nähe des Heiligtums.

Aber im übrigen Palästina außerhalb Jerusalemswar die Institution noch nicht allgemein»denn es heißtausdrücklich im Sanchedrin: < Sanohedrin p.i?.)

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Bs ist verboten, in einer Stadt zu wohnen,wo icein

Abtritt vorhanden ist«"

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Und im Traktat Sabbat ^Sabbat p.oo.) lauten Präge

und

Antwort

Der,

der nahe

"Wer

ist reich?

seinem

Tische einen Abtritt hat."

Die Prostitution war zwar als ein notwendiges übel

anerkannt und geduldet.Aber ein (Jesetz verwehrte dieAnnahme d?r Spenden der Buhldirnen für das Heiligtum.

Wenn aber eine Hure trotzdem einen feil ihresSohandlohnes opfern will,was soll damit geschehen? fragteman einmal.

Und die Weisen Jerusalems entschieden: (Awod Sora p.Ifc. "in solchem Falle nehme man der Huren Spende an, aber

man verwende sie zu nichts Anderem als zur Errichtung einesKlosets für den Hohepriester."

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Nach der Zerstörung Jerusalems und der Zerstreu=ung der Juden in die ganze Welt beschäftigten sich die