Akte 
[Zu: 38.0.501.29 des Landgericht I, / Socher ./. Englisch, Plagiat]
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Rab-biner häufig mit den Fragen der Verdauung. Keinlich- .wnkeitsfragen und Fragen der Schickl ichkeit spielten dabei ' ' Y

eine große Rolle.

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Aus Anstandsgründen wird empfohlen :Wenn einer zu einer Mahlzeit geht, so sollte er zunächst /f '7/vier Ellen zurücklegen, dann den Abtritt benutzen undhierauf erst zur Mahlzeit sich begeben. Diese Vorschriftist vom hygienischen Standpunkt durchaus zu billigen:Man soll sich nicht mit vollem Magen zu Tische setzen,damit man nicht während der Mahlzeit die Nachbarn

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inkommodiere, wenn man plötzlich aufstehen undhinausgehen muß.

Das Zurückhalten eines natürlichen Bedürfnisses kannzu Krankheit und Tod führen, deshalbzögere undsäume nicht, wenn du den Abtritt benötigst".