Akte 
[Zu: 38.0.501.29 des Landgericht I, / Socher ./. Englisch, Plagiat]
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Um die Narrenhände vor dem Bekritzeln der Wändeabzuschrecken, gravierte man neben die Verbote zweiSchlangenbilder. Im ganzen Mittelalter behielt man diese

Inschriften bei, ersetzte die Schlangenbilder nur durch i /-^l"ein Kreuz. In Genua wurde die Verunreinigung sogar ' 'mit Exkoznmunikalion bestraft 17 .

17 Spor und Wheler, Voyage d'llalie, de Dalmatie, de Grccc el duLevanl, La Haye iVZU, I, S. 20.

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Im Jahre 1872 und noch einmal imJahre i3g5 wurde die Verunreinigung der Straßenstreng verboten. j m

Jahre i5i3 schrieb eine Ordonnance vor, daß jedesHaus seine Latrinen haben müsse, dje^man^Aisemente^(Bequemlichkeiten) nannte