- DefinitionKaufmann im Sinne des § 1 HGB der Bankgeschäfte betreibt,sowie Vorstandsmitglied einer Aktienbank.
Datenquelle: GND
Handbuch des Handelsrechts /
Bd. 1, Abth. 1 : enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die GrundlehrenGoldschmidt, LevinErlangen : Enke, 1864Handbuch des Handelsrechts /
Bd. 1, Abth. 2 : enthaltend die Lehre von der WaareGoldschmidt, LevinErlangen : Enke, 1868Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen
(Ausg. m. Seerecht) ; Erläut. durch d. Rechtsprechg d. Reichsger. u. d. vormal. Reichs-Oberhandelsger.Basch, Julius4., verb. Aufl, Berlin : H. W. Müller, 1895