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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
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Die Reorganisation. Das Provisorium.

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1. Juli 1861 bis 1. Juli 1862, bewilligten, mußten sie sich sagen,daß damit die Sache auch endgültig bewilligt sei. Andrerseitsmußte die Regierung stutzig werden gegenüber der Thatsache, daß dieBewilligung, die 1860 fast einstimmig beschlossen worden war, diesmalvon dem gleichen Hause nur mit elf Stimmen Majorität erfolgte.Viel trug gewiß dazu bei, daß das Herrenhaus die Grundsteuer-vorlage in der gehässigsten Weise bekämpfte; aber die Hauptsachewar doch, daß man das Gefühl hatte, durch diese erneute Bewilligungdes Provisoriums auch die militärischen Einrichtungen, die mannicht wollte, definitiv zu machen. Die provisorische Bewilligungdes Geldes und die Erklärungen des Finanzministers im Jahre1860, daß damit über die technischen Fragen nichts entschieden sei,bildeten die Basis, von der aus die Kammer in der Session von1862 die Regierung in den technischen Streitsragen zur Nach-giebigkeit zu zwingen und besonders die zweijährige Dienstzeit zuerreichen suchte. Da nun die Abgeordneten damit nicht zum Zielekamen, so klagten sie die Regierung der Täuschung an und ver-griffen sich schließlich im Kampfe so, daß sie die Auflösung derneuen Regimenter und damit etwas forderten, was nicht ohneernsthafte Geführdung wichtiger Staatsinteressen durchzuführen, jawas in mancher Beziehung überhaupt unmöglich war. Der Königaber glaubte das Land vor einem frevelhaften Experiment zuschützen und zugleich einen Eingriff der Abgeordneten in sein Rechtabzuwehren, ja mehr als das, daß er in der selbständigen Ord-nung der Heeresverfassung die Grundlage der königlichen Machtzu verteidigen habe. Er vergaß dabei, daß er eben selbst durchdie Vorlage des Gesetzes über die Dienstpflicht das Recht desHauses, bei der Regelung der Militärverfassung mitzuwirken, an-erkannt hatte. Hätte das Haus jenen Moment benutzt, so wäredurch eine unvergeßliche Thatsache außer Zweifel gestellt gewesen,daß der König dies große Gebiet fortan nicht mehr durch Ver-ordnungen umgestalten könne aber nun sprang der König zurückin die alte, mit den durch die Verfassung geschaffenen Zuständenunvereinbare Praxis des absoluten Königtums.

Die Liberalen betonten, daß der Staat kein Militärstaat,sondern ein Rechtsstaat, ein Staat der bürgerlichen Freiheit sein

Kaufmann, poltt. Geschichte. 34