Fünfter Vortrag.Die Mittel der Handelspolitik.
In den letzten beiden Vorlesungen habe ich Ihnen die Entwick-lung und Aufeinanderfolge der handelspolitischen Systeme und Theoriendargestellt, die verschiedenen Auffassungen von den Pflichten des Staates,in den Handelsverkehr mit dem Ausland einzugreifen. Wir gehenheute dazu über, zu betrachten, welche Mittel der staatlichen Handels-politik zur Erreichung ihrer Zwecke zur Verfügung stehen. Bereits imbisherigen Verlauf, als wir uns mit den Auffassungen über die Zweckeder Handelspolitik beschäftigten, mußte ich dieses Thema des öfterenberühren, denn eine absolute Lostrennung der Mittel von den Zweckenläßt sich nicht durchführen.
Wenn wir uns nun speciell der Betrachtung der Mittel zuwenden,über welche die Handelspolitik gebietet, und wenn wir dabei unsreBlicke von der Zeit des Merkantilsystems und der großen Kolonial-und Handelskriege schweifen lassen bis herab zu unsrer Zeit,so finden wir. daß unter den Mitteln der Handelspolitik eine Ab-stufung vorhanden ist von der Anwendung der brutalsten Macht undGewalt bis zu friedlichen Abmachungen zwischen einzelnen Ländern,welche die Bedingungen des gegenseitigen Handelsverkehrs regeln unddie wir deshalb als Handelsverträge bezeichnen.
In der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jahrhundert tratendiejenigen Staaten, deren konsolidierte Verhaltnisse im Innern eineenergische Bethätigung nach außen hin gestatteten, mit dem vollenGewicht ihrer politischen Macht ein sür die Durchführung ihrer handels-politischen Zwecke. Nicht nur durch die Güte ihrer wirtschaftlichenLeistungen und durch den Erlaß von Vorschriften über Einfuhr, Aus-fuhr und Seeschisfahrt suchten sie ihre Zwecke zu fördern, sie suchtenihre Konkurrenten im Welthandel gewaltsam niederzuwerfen, ihre
Hclfferich, Handelspolitik. 6