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rats durch eine Verordnung die zollpflichtigen Waren aus Staaten,welche deutsche Schiffe oder Waren ungünstiger behandeln als dieandrer Länder, mit einem Zollzuschlag bis zu 100 Prozent, die zoll-freien Waren aus solchen Staaten mit einem Zoll bis zu 20 °/u ihresWertes belegen. Wenn zwei Länder gegenseitig ihre Ausfuhr durchKampfzölle erschweren, so nennt man diesen Zustand „Zollkrieg".
Zwischen Schutzzöllen und Finanzzöllen läßt sich in der Praxisnicht immer scharf unterscheiden; obwohl ihre Zwecke in direktemWiderspruch miteinander stehen, wirken die meisten Finanzzölle gleich-zeitig in gewissem Umfang als Schutzzölle und die Schutzzölle alsFinanzzölle. Ihre Zwecke stehen in Widerspruch miteinander, weilderjenige Schutzzoll als Schutzzoll am wirksamsten ist, der die Einsuhrder betr. Ware ganz verhindert; dann kann aber der Staat keineEinnahmen aus dem Zoll ziehen; — weil ferner derjenige Finanzzollals Finanzzoll am besten ist, der die größte Einfuhr ermöglicht, alsoder inländischen Produktion gegenüber der ausländischen Konkurrenzkeinen oder nur einen geringen Schutz gewährt. In Wirklichkeitwerden jedoch diese extremen Ideale meist nicht erreicht, der Schutzzollwirft dem Staat Einnahmen ab, weil er eben die Einfuhr nicht ganzverhindert, und der Finanzzoll wirkt als Schutz für die innere Pro-duktion, soweit er thatsächlich die ausländische Konkurrenz erschwert.Ein reiner Finanzzoll besteht nur dort, wo ein Einsuhrzoll auf Warengelegt ist, die im Inland nicht produziert werden, oder auf Waren,deren Herstellung im Inland mit einer dem Zoll gleichkommendenSteuer belastet ist ; so in England , wo nur Artikel wie Tabak. Kaffee,Thee und Wein, die im Inland nicht gebaut werden, und Artikel wieBranntwein und Bier, bei denen auch die Herstellung im Inland einerentsprechenden Steuer unterliegt, mit einem Einfuhrzoll belegt sind. Inden meisten Ländern kommen beide Arten von Zöllen nebeneinander vor.Der finanzpolitische Gesichtspunkt hat auch bei uns in Deutschland beider Neugestaltung des Zolltarifs am Ende der 70 er Jahre eine großeRolle neben den Protektionistischen Absichten gespielt und ein großerTeil der Einnahmen des Reichs beruht seither auf den — zum großeuTeil gleichzeitig im schutzzölluerischen Sinue gedachten — Einfuhrzöllen.
Nach der Art ihrer Bemessung unterscheidet man die Zölle inWertzölle und specifische Zölle, d. h. Zölle, die festgesetzt sindin Prozenten des Wertes der zollpflichtigen Ware, und Zölle, diebemessen sind in festen Sätzen von bestimmten Maß- und Gewichts-