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Hansestädte Bremen und Hamburg mit einem dem Zweck entsprechendenBezirke ihres oder des umliegenden Gebietes bleiben als Freihäfenaußerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze, bis sie ihren Einschluß indieselbe beantragen."
Dabei hatte es zunächst sein Bewenden. Vom Jahre 1880an zeigte sich jedoch Bismarck entschlossen, die Aufnahme der beidenHansestädte in den Zollverein um jeden Preis herbeizuführen. Beidem Widerstand, den diese Bestrebungen namentlich in Hamburg fanden,mußte Bismarck einen starken Druck anwenden, um seine Absicht durch-zusetzen. Erst durch die Drohung, Altona und St. Pauli , die bisherzu dem hamburgischen Freihafengebiet gehört hatten, von Hamburg zu trennen und Hamburg durch die Einbeziehung der Unterelbe in dasZollgebiet vom freien Meer abzuschneiden, gelang es, den hamburgischenFreistaat zum Eintritt in das Zollgebiet zu bewegen (1881). Außer-halb des Zollgebiets blieb nur ein Freihafen, der dem hamburgischenHandel und Gewerbe die Möglichkeit gewähren sollte, sich die bis-herigen Vorteile der Zollfreiheit zu erhalten. Das Reich erklärte sichbereit, einen beträchtlichen Zuschuß zu den Kosten der Anlage des Freihafenszu leisten; für die Ausführung der Bauten und damit auch für denEintritt Hamburgs in die Zollgrenze wurde ein Zeitraum von siebenJahren in Aussicht genommen.
Im Jahre 1885 folgte Bremen dem Beispiel Hamburgs .
Am 15. Oktober 1888 ist der Zollanschluß der beiden Hansestädtein Kraft getreten. Seit dieser Zeit ist die territoriale ZolleinigungDeutschlands vollendet.