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Handelspolitik : Vorträge gehalten in Hamburg im Winter 1900/01 im Auftrag der Hamburgischen Oberschulbehörde / von Karl Helfferich
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das Ausland Zahlung für importierte Waren zu leisten hat. Wenneine Regierung in wirksamer Weise dem Lande Edelmetall zuführen will,so muß sie deshalb darauf Bedacht nehmen, daß möglichst viel Warenund Waren von möglichst hohem Wert ausgeführt werden, und daß mög-lichst wenig Waren und Waren von möglichst geringem Wert ins Landhereinkommen. So kam man von den Ausfuhrverboten für Edelmetalle zuden Einfuhrverboten für Waren, namentlich von hochwertigen Industrie-Produkten. In Frankreich wurde z. B. 1443 die Einfuhr von Tuchenaus England verboten,damit das Geld nicht den Engländern zu-geführt werde." Diese Einfuhrverbote wurden ergänzt durch die staat-liche Fürsorge und Beförderung der Ausfuhr. Der Ausfuhrhandelwurde immer mehr als die wesentlichste Quelle des Reichtums ange-sehen. Noch im 18. Jahrhundert hat der deutsche Kameralist vonJusti, der früheste deutsche Systematiker auf volkswirtschaftlichemGebiet, dieKommcrzien" als das Mittel zur Vermehrung des National-reichtums bezeichnet; aber diesem Zweck diene das Kommerzium nurso weit, als es mit ausländischen Völkern geführt werde. Denn nurdieses könne einen Staat an Gold und Silber und anderen Güternreicher und vermögender machen. Die Kaufmannschaften, die sichbloß innerhalb der Grenze einschließen, könnten die Güter und daswahre Vermögen des Landes nicht vermehren. So oft auch die Güteraus einem Gewerbe der Einwohner in das andere gingen, so ver-größerten sie sich deshalb nicht. Ja man könne eigentlich den Namender Kommerzien bloß denjenigen beilegen, die mit ausländischenNationen geführt würden.

In England wurde bereits in der ersten Hälfte des 15. Jahr-hunderts der auswärtige Handel planmäßig nach dieser Richtungreguliert. Die englischen Ausfuhrwaren wurden verkauft in Stapel-orten, die auf dem Kontinent errichtet wurden, und mit welchen aus-schließlich englische Schiffe den Verkehr vermittelten. Die Vorsteherdes Stapels hatten dafür zu sorgen, daß für die englischen Warenein Teil des Gegenwertes in barem Geld nach England gebracht wurde.Hinsichtlich der Wareneinfuhr wurde im Jahr 1440 vorgeschrieben,daß die fremden Kaufleute den Erlös der Importwaren vollständig inenglischen Ausfuhrwaren anlegen sollten; und der englische Kaufmannwurde verpflichtet, wenn er Wechselbriefe auf das Ausland verkaufte,den Wert nicht in Geld, sondern in englischen Waren zu exportieren.

Aber ebenso, wie man von direkten Maßregeln zur Begünstigung