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Handelspolitik : Vorträge gehalten in Hamburg im Winter 1900/01 im Auftrag der Hamburgischen Oberschulbehörde / von Karl Helfferich
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halb der einzelnen Warengattungen der Idee der Wertbesteuerung ge-nähert hat. Die wichtigste Ausnahme bilden die Vereinigten Staaten ,die im großen Ganzen am Wertzoll festhalten.

Den Einfuhrzöllen, als dem wesentlichsten Mittel der Handels-politik zur Erschwerung der Konkurrenz des Auslandes auf dem in-ländischen Markt, stehen gewisse Einrichtungen gegenüber, deren Zweckes ist, den inländischen Produzenten die Konkurrenz auf dem Welt-markt zu erleichtern.

Hierher gehören vor allem die verschiedenen Arten der Ausfuhr-vergütungen.

Die Ausfuhrvergütungen können sich beschränken auf eine bloßeRückvergütung des vom Produzenten oder Händler an den Staatgezahlten Zoll- oder Steuerbetrages. In diesem Fall wird durch dieAusfuhrvergütung dem Produzenten oder Exporteur keine besondereVergünstigung sür seine Konkurrenz auf dem Weltmarkt gewährt,sondern es wird lediglich seine normale und natürliche Stellung aufdem Weltmarkt, die durch einen Einfuhrzoll oder eine Steuer be-einträchtigt ist, wiederhergestellt. Wenn die Einfuhr eines Roh-stoffes oder Halbfabrikats mit einem Zoll belegt ist, so ist die Stellungdes Fabrikanten, der diese Stoffe verarbeitet, auf dem Weltmarktdadurch ungünstig beeinflußt, daß ihm das Rohmaterial verteuert wird.Wenn ein deutscher Müller Getreide aus Rußland bezieht und denZoll dafür entrichtet, so bedeutet der Zoll sür ihn eine Erhöhung derProduktionskosten, die ihm eventuell den Wettbewerb aus dem Welt-markt unmöglich macht. Wenn der Staat den gezahlten Zoll bei derWiederausfuhr eines eingeführten Artikels, sei es in unveränderterForm, sei es in verarbeitetem Zustand, zurückvergütet, so hebt ermithin nur eine durch seinen Zoll geschaffene Erschwerung des ErPortswieder aus. Ebenso steht es, wenn die Produktion eines Artikels miteiner inländischen Verbrauchssteuer belegt ist. Wenn die Steuer eineFabrikatsteuer ist. d. h. wenn sie vom fertigen Fabrikat erhoben wirdin dem Augenblick, in welchem dasselbe in den freien Verkehr gelangt,dann ist das einfachste Auskunftsmittel, daß von den zur Ausfuhrbestimmten Quantitäten überhaupt keine Steuer erhoben wird, sonderndaß sie unter steueramtlicher Kontrolle direkt aus den Fabriken u. s. w.ins Ausland befördert werden. Aber dieses einfache Auskunftsmittelversagt, wenn die Steuer vom Rohmaterial erhoben wird oder wennsie an den Fäbrikationsprozeß anknüpft, wie z. B. unsre deutsche