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Inlandspreis des Getreides herabdrückt, so daß er nicht mehr um denvollen Zollbetrag über dem Weltmarktspreis steht. Die Einfuhr von Ge-treide wird durch diese Verminderung der Preisdifferenz eingeschränkt, aberein Abfluß der inländischen Fülle nach dem Ausland kann in größeremUmfange natürlich erst dann eintreten, wenn der Inlandspreis aufdas Nivcan des Weltmarktpreises herabgeht. Der Einfuhrzoll alleingiebt also gegenüber reichen Jnlandsernten keine vollständige Garantiefür einen inländischen Preisstand, der den ausländischen um den Zollübertrifft. Sobald jedoch durch die Gewährung von Ausfuhrver-gütungen in der Höhe des Zolls die Ausfuhr lohnend ist, solangenicht der Inlandspreis um den vollen Zoll über dem Weltmarkts-preis steht, kann auch die reichste Jnlandscrnte die Wirkung des Zollesauf den Inlandspreis nicht mehr paralysieren; denn jetzt hat dieinländische Fülle einen Abzugskanal nach dem Weltmarkt. Wenn wirvon allen Frachtkosten und sonstigen Spesen, die das Bild modifizieren,absehen, können wir sagen, daß unter der Doppelwirkung von Zollund Aussuhrvergütung Getreide nicht importiert werden kann, sondernexportiert wird, solange nicht durch die Hemmung des Imports unddie Beförderung des Exports der Inlandspreis um den vollen Zoll-betrag über den Weltmarktspreis gesteigert ist. So betrug 1879—83,bei einem Zoll von 10 Mk. pro Tonne, die Preisdifferenz zwischenverzolltem Weizen in Königsberg und unverzolltem Weizen in Danzig nur 2,14 Mk.; dagegen erreichte die Differenz im Jahre 1899 mit34,12 Mk. nahezu den Zollbetrag von 35 Mk.'
Während die Aufhebung des Identitätsnachweises bei der Ausfuhrzollpflichtiger Artikel das Wesen der einfachen Rückvergütung in dieserWeise geändert hat, sind auch aus der Rückvergütung von Verbrauchs-steuern auf im Inland produzierte Waren förmliche Ausfuhrprämienhervorgegangen. Ich habe bereits erwähnt, daß es bei Steuern, dieaus dem Rohmaterial oder auf einem Zwischenfabrikat liegen, schwierigist, das richtige Verhältnis für die Rückvergütung der Steuer bei derAusfuhr zu finden. Die Gefahr liegt nahe, daß in solchen Fällenmehr zurückvergütet wird, als für das zur Ausfuhr gelangende Quantumthatsächlich an Steuer gezahlt wordeu ist, namentlich bei Waren,bei welchen durch technische Fortschritte fortgesetzt eine bessere Aus-beutung des Rohstoffes ermöglicht wird. Ein klassisches Beispiel dafür
^ Siehe Conrad in den Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 90 S. 109.