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Handelspolitik : Vorträge gehalten in Hamburg im Winter 1900/01 im Auftrag der Hamburgischen Oberschulbehörde / von Karl Helfferich
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einzutreten, den äußersten Widerstand entgegenzusetzen. Als sich trotzaller Verhandlungen im Guten nichts erreichen ließ, kündigte er am17. Dezember 1863 die Zollvereinsverträge.

Diese Festigkeit machte Eindruck. Nachdem alle Versuche derMittclstaaten, sei es im Anschluß an Österreich , sei es unter sich selbsteinen nenen Zollverein zu schließen, gescheitert waren, und nachdemSachsen im Mai 1864 seinen Beitritt znm Zollverein ans Grund dessranzösischen Vertrags erklärt hatte, kamen die übrigen Staaten einernach dem andern, erst Hessen-Kassel und Thüringen im Juni, dannHannover und Oldenburg im Juli, zuletzt folgten im Oktober Bayern und Württemberg. Schließlich gab sich auch Osterreich mit eiuemneuen Handelsvertrag mit dem Zollverein zufrieden, der am 11. April1865 zum Abschluß kam; der Vertrag enthielt vor allem die völligeBeseitigung der Getreidezölle. Am 16. Mai 1865 wurde dann end-gültig der neue Zollvereinsvertrag auf der Basis der Verträge mitFrankreich und Österreich zn stände gebracht. Alsbald nach dem Ab-schluß des neuen Zollvereinsvertrages wurde die vertragsmäßigeRegelung der auswärtigen Handelsbeziehungen ergänzt durch Handels-verträge mit Belgien (vom 22. Mai 1865), mit Großbritannien (vom30. Mai 1865), mit Italien (vom 31. Dezember 1865), außerdemmit der Türkei und einigen außereuropäischen Staaten. Teils handeltees sich dabei um bloße Meistbegünstigungsverträge; soweit Tarifsätzegebunden wurden, geschah es in Anlehnung an den französischenHandelsvertrag.

Der neue Zollvereinstarif von 1865 brachte im wesentlichen dieVerallgemeinerung der vertragsmäßig gebundenen Tarifsätze; danebenstellte er den Grundsatz auf, daß alle Waren, für die nicht ein speciellerZoll festgesetzt sei, zollfrei sein sollten, während bisher umgekehrt vonallen nicht ausdrücklich für zollfrei erklärten Artikeln eine sogenannteallgemeine Eingangsabgabe erhoben worden war.

Am 1. Januar 1866 trat die neue Ordnung in Kraft; aber sieblieb nicht lange ungestört. Wenige Monnte später brach der Kriegzwischen Preußen und Österreich aus, der in seinen Folgen zn einergründlichen Umgestaltung des Zollvereins und schließlich zu seinemAusgehen in das Deutsche Reich führte. Die Verfassung, die der Zoll-verein nach der Begründung des Norddeutschen Bundes erhielt, durchVerträge des Norddeutscheu Bundes mit Bayern und den andernStaaten südlich des Mains vom 8. Juli 1867, war nur eine Er-